Sie habe beim Erwägen des Strafmaßes «das konsequente, gewaltlose Eintreten für eine Sache auch in Erwartung negativer Folgen als etwas an sich Positives» hervorheben wollen, erklärte die Oberstaatsanwältin.
Sie habe beim Erwägen des Strafmaßes «das konsequente, gewaltlose Eintreten für eine Sache auch in Erwartung negativer Folgen als etwas an sich Positives» hervorheben wollen, erklärte die Oberstaatsanwältin.