Und natürlich liegt die Verantwortung nicht nur beim Leiter der Tübinger Ortspolizeibehörde, sondern auch bei seinen Wählerinnen und Wählern.
MH | 29. April 23 | 0 Kommentare
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Und natürlich liegt die Verantwortung nicht nur beim Leiter der Tübinger Ortspolizeibehörde, sondern auch bei seinen Wählerinnen und Wählern.