Je länger ich über die geplanten (erhofften?/imaginierten?) "KI-Lizenzen" bei der VG Wort nachdenke, desto fragwürdiger erscheinen sie mir. Müsste die Maßgabe nicht eine völlig andere sein? Müsste es nicht heißen: Wer generative KI benutzt, die in ganz entscheidendem Ausmaß auf der Auswertung urheberrechtlich geschützten Materials beruht, zahlt eine Abgabe an die VG Wort und/oder die VG Bild? Und zwar über eine Belastung der Hersteller dieser Softwarekonstrukte, die diese Abgaben natürlich an ihre Kunden weitergeben. So, wie es bei Computer-, Drucker-, Kopierer, Speichermedien-Herstellern auch der Fall ist. Während es bei Computern, Druckern, Kopierern und Speichermedien wenigstens theoretisch denkbar ist, dass sie niemals mit fremdem, urheberrechtlich geschützten Material in Kontakt kommen, ist das bei generativer KI/LLMs völlig ausgeschlossen, weil sie, wie Charles Stross ganz richtig sagt, ihrer Natur nach "stochastische Papageien" sind. Natürlich wird ein solchermaßen gerechtfertigtes pauschales Vorgehen Widerstand hervorrufen. Aber das war zum Beispiel bei den Druckerherstellern nicht anders. Demgegenüber kann das Gefuchtel mit einzelnen Lizenzen doch nur ineffektiven, bürokratischen Unsinn hervorrufen. Oder?