Sie sei in einem Londoner Hotel Zeugin folgenden Vorfalls geworden. Ein Gentleman habe für ein zusätzliches Ei zum Frühstück nicht extra bezahlen wollen. Der Frühstückskellner am Büffet habe es ihm verweigert. Der Gentleman sei zur Tat geschritten und habe das Ei an sich genommen. Der Kellner habe erbost auf eine obskure Rechtsvorschrift zur Erhebung der Sondergebühr für ein Zusatz-Ei hingewiesen. Der Gentleman habe gelassen entgegnet: "Your law is not my law."
MH | 10. Januar 06 | 0 Kommentare
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