Bundesanwalt Altvater betonte heute, dass eine Verächtlichmachung des Nationalsozialismus nach seiner Auffassung auch dann nicht strafbar sei, wenn entsprechende Symbole massenhaft verbreitet würden.

Damit das mal geklärt ist.






wie

werden eigentlich juristische Fehlentwicklungen und -urteile innerhalb der Justiz aufgearbeitet? Haben die da ein Verfahren für, oder macht da einfach jeder "unabhängige Richter" weiter wie bisher? So ein Gerichtspräsident hat da wohl nix zu sagen?


Bin kein Jurist, daher kann ich das nicht beantworten. Ich nehme an, zur Korrektur von Fehlurteilen verlässt man sich voll auf Revision / Berufung / Wiederaufnahme. Im größeren Rahmen wohl auch noch auf pauschalere Vorgehensweisen.