Die Anklage hatte dem Professor auch zur Last gelegt, Studentinnen gegen sexuelle Handlungen bei der Benotung bevorzugt oder ihnen einen Uni-Job verschafft zu haben. Diese Vorwürfe spielten beim Urteil keine Rolle mehr. Zwei ehemalige Studentinnen waren bereits wegen der Vorwürfe zu Geldbußen in Höhe von jeweils 1800 Euro verurteilt worden.
äh, wie bitte?
Erste Assoziation: Vergewaltigte Frau wird wegen "Ehebruch" gesteinigt. Aber wahrscheinlich ein wenig übertrieben.
auch wenn der artikel die sache etwas seltsam darstellt (studentinnen werden in dieser sache verurteilt, prof. kommt zumindest in diesem punkt straffrei davon) hat die nichtberücksichtigung dieses tatbestands im urteil meiner einschätzung nach einen ziemlich pragmatischen grund: gegenüber dem hauptvorwurf (handel mit doktortiteln in gewerbsmäßiger form) war die vergabe guter noten gegen "sexuelle hingabe" (o-ton spon) wohl eher unerheblich (zumal die studentinnen tatsächlich eine beziehung mit dem prof unterhielten, und nicht nur wegen der noten mit ihm ins bett gegangen sind). und da dem urteil ein gerichtlicher deal vorausgegangen ist, war das fallenlassen dieses punktes wohl teil des deals. insofern ist der artikel einfach schlecht geschrieben, das urteil des gerichtes geht meiner einschätzung nach vollkommen in ordnung.
Formaljuristisch gesehen vielleicht ja. Aber im Überblick schaut es doch jetzt so aus, als sei die sexuelle Ausbeutung von Abhängigen ein Kavaliersdelikt.
nein, es sieht so aus, als ob Personen, die früher als Opfer "sexuell ausgebeutete Abhängige" betrachtet wurden, zu Täter wurden ("bereits bestraft", weil sie ja den armen Prof. mit Sex bestochen haben. Oder muss ich das nochmal langsamer lesen?)
Oder so. Die Wertung jenseits aller juristischen Fragen macht hier die Musik. Extrabonbon:
Seine Anwältin hofft, dass ihr Mandant im offenen Vollzug untergebracht wird, damit er künftig als Rechtsberater arbeiten kann.
@mariong
wie gesagt: die meldung ist schlecht geschrieben. was den konkreten tatbestand angeht, kann ich mich auch nur auf das verlassen, was in der lokalzeitung stand und an der uni erzählt wird. und das ist: prof hatte mit mehreren studentinnen beziehungen und hat seine freundinnen nachweislich auch bevorzugt. im falle der bereits verurteilten studentinnen ist wohl bewiesen, diese ihn um eine bessere benotung gebeten haben. für mich ein klares fehlverhalten beider seiten. dass die studentinnen dafür bestraft wurden, ist - wenn es denn so war - richtig. dass der prof. für diese tat nicht bestraft wurde, ist wohl teil des deals (in dessen rahmen er immerhin zu drei jahren gefängnis verurteilt wurde). darüber, dass deals formaljuristisch immer problematisch sind, müssen wir nicht streiten.
'türlich hat er sich seine postition zunutze gemacht, um an studentinnen ranzukommen. und natürlich ist sowas scheiße. aber hier von reinen opfern, "sexuell ausgebeuteten abhängigen", zu sprechen, halte ich für falsch. denn auch die studentinnen sind täterinnen. sie hatten zu jedem zeitpunkt die wahl, die beziehung abzubrechen oder ihre hausarbeiten von den wissenschaftlichen mitarbeitern des profs einfach nach schema f korrigieren zu lassen. das haben sie nicht getan. sie haben dem prof. gezielt ihre matrikelnummer genannt, damit dieser gezielt ihre arbeiten heraussucht und hochpunktet.
Was sie nun wahrscheinlich wieder nicht taten, weil ihnen die bessere Note einfach optisch mehr behagte, sondern weil sie eine gesamtgesellschaftliche Konkurrenzsituation dazu ermutigte, über deren Ausgestaltung Männer wie der bes. Professor wachen. So dass also an diesem Vorgang wie an dem Urteil gesellschaftliche Machtverhältnisse sichtbar würden, wollte man sie nur erkennen & beschreiben.