Nochmal für die Experten unter den Kolleginnen und Kollegen, die letztes Jahr die EU-Urheberrichtlinie so toll fanden. "Das dürfte in den meisten Fällen zur Folge haben, dass Urheber gar nicht oder nur in einem geringen Umfang von den Einnahmen profitieren. Analog dazu lehnt es das Ministerium ab, die Verlegerbeteiligung bei Einnahmen aus Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort auf ein Drittel zu begrenzen. Das sollten die Gesellschaften, die sehr verlegerfreundlich sind, "autonom" entscheiden."
MH | 24. Juni 20 | 0 Kommentare
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