Für alle, die es angeht: Die VG Wort ballert mal wieder. In der letzten Änderungsmitteilung zum Wahrnehmungsvertrag heißt es: "Dabei wurde der Wahrnehmungsumfang in § 1 Abs. 1 Nr. 23 c) um eine Rechteeinräumung erweitert, mit der die VG WORT in die Lage versetzt werden soll, öffentlichen Bibliotheken einen Kopienversand auf Einzelbestellung an nicht kommerzielle Nutzer im Ausland zu ermöglichen."

Und wer prüft, oder könnte überhaupt prüfen, ob der Nutzer im Ausland kommerziell oder nicht kommerziell ist? Ich habe da eine starke Vermutung: niemand.

Genau wie bei der Erweiterung der Rechteeinräumung von vor zwei Jahren zu internen "Nutzungen von Werken für unternehmensinterne Anwendungen der Künstlichen Intelligenz" hat die VG Wort nicht die geringste Möglichkeit, die sachgemäße Benutzung des Materials zu sichern, das da aus der Hand gegeben wird.

Ich habe damals wie heute widersprochen.