Soweit das Finanzamt diesem Bescheid Entscheidungen zugrunde gelegt hat, die in einem Grundlagenbescheid getroffen worden sind, kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Grundlagenbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien. Dieser Einwand kann nur gegen den Grundlagenbescheid erhoben werden.
Der Verteidiger.
Die Gewissheit, dass manche Erinnerungen read only sind.
Juggling with the Sun.
Deutsch-chilenische Völkerverständigung. Neue Glocke für die Frauenkirche, Einläuten am 13.2.07? Komm schon Dresden, das kannst du.
Denk doch, wie es war.
Manchmal, die Versuchungen des Kulturkonservatismus.
Erfindermesse rülez!
Curling. Diese Kombination aus Eleganz, Langsamkeit und kompletter Sinnfreiheit begeistert mich.
Viel mehr wegschmeißen.
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