Ich habe noch einmal an die Befürworter der "Reform" geschrieben (Aufstellung).

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein Name ist Marcus Hammerschmitt, ich bin Schriftsteller, Journalist und Fotograf in Tübingen. Vor etwa einem Monat habe ich Ihnen schon einmal geschrieben.

Ich will noch einmal begründen, warum ich bei den kommenden Europawahlen keine Partei wählen werde, deren Abgeordnete im Europaparlament für die zur Debatte stehende Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt stimmen.

Artikel 11 stellt den Versuch zur Etablierung eines europaweiten Leistungsschutzrechts für Presseverleger dar. Der analoge Versuch, in Deutschland ein solches Leistungsschutzrecht zu etablieren, ist jämmerlich gescheitert und hat die großen Player im Onlinemarkt nicht geschwächt, sondern gestärkt (Stichwort: Gratislizenz für Google).

Artikel 12 ist der für mich besonders negative Versuch, deutsche Rechtsprechung zur Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften (wie z.B. der VG Wort) über die europäische Schiene zu umgehen. Die Umsetzung dieser Maßgabe wird die ohnehin schon prekäre Einkommenssituation vieler Urheber und Urheberinnen verschlechtern, im Widerspruch zu der Behauptung, sie sei an den Interessen der Urheber orientiert.

Artikel 13 erzwingt Uploadfilter und wird schon allein dadurch die größten Player am Markt unfair bervorzugen, denn nur die können sich Uploadfilter überhaupt leisten. Die Gefahr des Overblockings ist absolut real, wie ich Ihnen anhand eigener Erfahrungen mit den bereits existierenden Uploadfiltern bei Youtube geschildert habe. Die Behauptung, moderne, KI-basierte Uploadfilter könnten zwischen illegalen Uploads und völlig legaler Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte unterscheiden, entbehrt jeder Grundlage. Nach der Ansicht von Grundrechtsexperten ist es sehr wohl möglich, Uploadfilter zur Internet-Zensur zu missbrauchen.

Mit anderen Worten: So, wie sie jetzt ist, unterstützt die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt diejenigen Firmen im Internet, die ohnehin schon die größten Fische im Teich sind. Sie ist urheberfeindlich (wenn auch verwerterfreundlich), was ebenfalls hauptsächlich den größten europäischen Zeitungs- und Buchverlagen zugute käme. Und sie ist brandgefährlich für die Demokratie.

Ich möchte Sie deswegen noch einmal auffordern, die zur Abstimmung stehende Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen,

M. Hammerschmitt

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Achach ... Danke, trotzdem.


Immer gerne.